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Förderung...

...durch den Landkreis Göttingen


Kindertagespflege wird auf Antrag durch das Jugendamt finanziell gefördert.


Für Kinder bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:

der alleinerziehende Elternteil oder beide Eltern


gehen einer Erwerbstätigkeit nach,

befinden sich in einer Schul- oder Hochschulausbildung,

sind nachweislich aktiv arbeitsuchend,

befinden sich in Vorbereitung für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit (zum Beispiel Praktikum oder Sprachkurs)

nehmen an einer beruflichen Bildungsmaßnahme teil,

nehmen an einer Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit teil


Ist das Kind ein bis drei Jahre alt besteht ein Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege. Das bedeutet, dass hier die oben genannten Voraussetzungen nicht vorliegen müssen.


Für beide Altersstufen gilt jedoch: Die finanzielle Förderung erfolgt ab einer Mindestbetreuungszeit von 15 Stunden pro Woche. Wird Kindertagespflege ergänzend zu einer institutionellen oder schulischen Betreuung benötigt, beträgt die Mindestbetreuungszeit 5 Stunden pro Woche.


Wie bei der Betreuung in einer anderen Tageseinrichtung für Kinder (zum Beispiel Kindergarten, -krippe) müssen Sie sich auch bei der Kindertagespflege an den Kosten beteiligen. Wie hoch Ihr Kostenbeitrag ist hängt vom Familieneinkommen, der Familiengröße und dem Umfang der Betreuung ab.

(Quelle: Langkreis Göttingen)


Nähere Einzelheiten finden Sie beim Jugendamt des Landkreises Göttingen:


***hier klicken***



Die Unterlagen finden Sie auch bei uns:


Antrag für Ihr Kind

Information zur Qualifikation einer Tagespflegeperson



Hier die Kontaktdaten des Adressaten, um sie in das Formular

übertragen zu können.

Je nach Abgabeart die Postanschrift, die Hausanschrift,

Email-Adresse und Öffnungszeit.



Ansprechpartner

Frau Lindemann (A-M)

Herr Scheifler (N-Z)


Anschrift:

Außenstelle Gothaer Platz

Reinhäuser Landstraße 4

37083 Göttingen


Kontakt:

Frau Lindemann (A-M)

Tel.: 0551 5252-253

Fax: 0551 5252-6253

eMail: lindemann@landkreisgoettingen.de


Herr Scheifler (N-Z)

Tel.: 0551 5252-558

Fax: 0551 5252-6558

eMail: scheifler@landkreisgoettingen.de



Öffnungszeiten:

Mo:  09:00 - 12:00

Di:    09:00 - 12:00

Mi:   09:00 - 12:00

Do:   09:00 - 12:00

Fr:    09:00 - 12:00