Förderung...
...durch den Landkreis Werra-Meißner-Kreis
Gemäß §§ 22 - 24 SGB VIII können die Kosten für die Betreuung eines Kindes in der Tagespflege aus Jugendhilfemitteln übernommen werden.
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Mit Wirkung vom 01.08.2013 wird die Kindertagespflege im Werra-Meißner-Kreis für alle Kinder durch eine Satzung geregelt. Hierdurch werden die Kostenbeiträge der Eltern festgelegt und die geleistete Arbeit der Kindertagespflegepersonen wird durch den Kreis und die Kommunen finanziell unterstützt.
(Quelle: Langkreis Werra-Meißner-Kreis)
Nähere Einzelheiten finden Sie beim Jugendamt des Landkreises Werra-Meißner-Kreis:
Die Unterlagen finden Sie auch bei uns:
Hier die Kontaktdaten des Adressaten, um sie in das Formular übertragen zu können.
Ansprechpartner
Elisabeth Hallmann
Telefon: 05542 958 - 14 42
Telefax: 05542 958 - 14 09
E-Mail: E.Hallmann@Werra-Meissner-Kreis.de
Anschrift:
Nordbahnhofsweg 1
37213 Witzenhausen
Raum 32